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FAQ
Allgemein
Paarmediation
Ja, und für viele Paare ist sie sogar die bessere Wahl. Ihr nehmt von zu Hause oder einem anderen vertrauten Ort aus teil, ohne Anfahrt, und könnt die Termine leichter in euren Alltag einbauen. Gerade für internationale Paare, die an verschiedenen Orten leben oder viel unterwegs sind, ist das ein großer Vorteil.Über die Kamera nehmen wir uns gegenseitig gut wahr, auch Mimik und Gestik. Ihr braucht nur einen ruhigen Raum, eine stabile Internetverbindung und am besten einen Laptop statt eines Handys.In Einzelfällen sind auch persönliche Termine in Mettmann möglich. Sprecht mich gern darauf an.
Vertraulichkeit ist eine Grundregel der Mediation.Alles, was in den Sitzungen besprochen wird, bleibt unter uns: Ich darf keine Informationen ohne eure Zustimmung weitergeben.Auch die Beteiligten vereinbaren zu Beginn miteinander, ob und wenn ja, mit wem Gesprächsinhalte geteilt werden dürfen.Das schafft Sicherheit und Vertrauen, um offen und ehrlich über alles sprechen zu können.
Das hängt von eurer Situation ab. Manche Paare erleben schon nach zwei oder drei Sitzungen eine deutliche Veränderung. Andere arbeiten über mehrere Monate zusammen. Ich passe den Prozess immer an eure Bedürfnisse an. Wichtig ist: Es gibt keine festgelegte Mindestanzahl, und ihr entscheidet jederzeit, wann ihr aufhören möchtet.
Es gibt keine feste Altersgrenze, da der Entwicklungsstand von Kindern sehr unterschiedlich sein kann. Jugendliche ab etwa 14 Jahren können aktiv an der Mediation teilnehmen und ihre Perspektive einbringen, wenn dies gewünscht wird und für alle Beteiligten als sinnvoll erachtet wird.Bei jüngeren Kindern arbeite ich mit Eltern und ggf. spezialisierten Fachkräften zusammen, um ihre Interessen zu vertreten und kindgerechte Lösungen zu finden. In Familienmediationen ist es sehr wichtig, dass wir die Interessen aller Beteiligten in die Lösungsfindung mit einbeziehen.Für konkrete Rückfragen ruft mich gern an. Das erste Telefonat ist kostenlos.
In vielen Fällen kann es hilfreich sein, am Ende einer erfolgreichen Mediation die Ergebnisse in einer sogenannten Mediationsvereinbarung festzuhalten.Diese Vereinbarung entsteht freiwillig, Schritt für Schritt, im Dialog zwischen den Parteien, moderiert und strukturiert durch mich. Alle Inhalte beruhen auf dem, was die Beteiligten selbst erarbeitet und miteinander ausgehandelt haben.Die Vereinbarung wird schriftlich festgehalten – verständlich, klar und für alle nachvollziehbar. Bei Bedarf kann sie rechtlich geprüft, ergänzt und für notarielle Regelungen genutzt werden.Eine Mediationsvereinbarung ist zivilrechtlich verbindlich, wenn alle beteiligten Parteien sie freiwillig unterschreiben und sich auf die Inhalte einigen. Das heißt: Sie gilt als Vertrag im Sinne des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).Soll sie darüber hinaus auch rechtlich vollstreckbar sein (z. B. bei Zahlungen oder komplexen Regelungen), kann sie mit juristischer Unterstützung zusätzlich notariell beurkundet oder gerichtlich bestätigt werden.Die Stärke einer Mediationsvereinbarung liegt nicht nur in ihrer rechtlichen Wirksamkeit, sondern vor allem darin, dass sie gemeinsam erarbeitet, verstanden und gewollt ist. Das erhöht die Chance, dass sie auch nachhaltig eingehalten wird.
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